Bild 03: Croozer Cargo Rückseite

Meistert der Croozer Cargo (BJ 2015) die neue StVZO §67a?

Seit dem 01. Januar 2018 gelten laut StVZO neue Vorschriften für Fahrradfahrer. In diesem Beitrag schaue ich mir mal dem Paragrafen §67a anhand meines Fahrradanhängers Croozer Cargo (Baujahr 2015) genauer an.

Der interessante Part zuerst. Laut Absatz 6 gelten Teile dieser neue Veordnung nicht für Fahrradanhänger die vor dem 01.01.2018 in Verkehr gebracht wurden. Demnach müsste ich z.B. bei meinem Fahrradanhänger nichts machen. Denn den Croozer Cargo habe ich ja schon seit Juni 2015.

Gehen wir aber mal davon aus, dass ich trotzdem alles einhalten möchte. Welche Absätze dieses Paragrafen wären dann für mich interessant bzw. welche hält der Croozer Cargo schon ein?
Wie wir noch sehen werden, ist ein wichtiger Faktor für die Bewertung die Breite des Anhängers. Der Croozer Cargo ist laut Datenblatt 73cm breit.

Absatz 1:

An Fahrradanhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.

Was sind bauartgenehmigten lichttechnische Anlagen?

Als erstes einmal müssen diese vom Kraftfahrt-Bundesamt geprüft sein und damit bestimmte Mindestanforderungen einhalten. Nach bestandener Prüfung darf der Hersteller die Komponenten mit dem Prüfzeichen versehen. Dies ist eine Nummer, der der Kennbuchstaben „K“ und eine Wellenlinie von drei Perioden länge vorgestellt sind.

Zurück zum Croozer Cargo. Alle an meinem Anhänger verbauten lichttechnischen Einrichtungen haben kein entsprechendes K-Prüfzeichen. Damit ist eigentlich die weitere Überprüfung nicht notwendig. Aber schauen wir trotzdem mal weiter.

Absatz 2:

Fahrradanhänger müssen mindestens mit folgenden lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sein:

Nach vorne wirkend:

1.
nach vorn wirkend:
a) bei einer Breite des Anhängers von mehr als 600 mm mit zwei paarweise angebauten weißen Rückstrahlern mit einem maximalen Abstand von 200 mm zur Außenkante,
b) bei einer Breite des Anhängers von mehr als 1 000 mm zusätzlich mit einer Leuchte für weißes Licht auf der linken Seite,

Hier kommt die Breite des Croozer Cargo ins Spiel. Mit den 77,5cm gilt für ihn der Abschnit 1a). Laut diesem benötigt man nach vorne zwei weiße Rückstrahler die maximal 200mm zur Außenkante montiert sind.

Mit diesen Maßen fällt er in Absatz 1 in den Unterpunkt a) und benötigt daher zwei paarweise angebaute weiße Rückstrahler mit einem maximalen Abstand von 20cm zur Außenkante. Über die Montagehöhe steht hier im Gegensatz zum §67 (40-120cm) nichts geschrieben.

Bild 01: Frontstrahler Croozer Cargo

Bild 01: Frontstrahler

Der Croozer Cargo besitzt zwei weiße Frontreflektoren welche ca. 20cm (mittig am Reflektor gemessen) vom Rand entfernt montiert sind. Leider ohne Prüfzeichen. Da aber entsprechende Möglichkeiten zur Montage gegeben sind, gibt es hier eine neutrale Wertung.

Optimierungsmöglichkeit:
Ich suche noch nach entsprechenden Strahlern. Zugelassene Strahler gibt es nach Rückfrage bei Croozer noch nicht im Sortiment, sollen aber von CatEye beziehbar sein. Sobald ich etwas gefunden habe, werde ich es hier ergänzen.
Meine Lösung kann man im Bericht über das Upgrade meines Anhängers nachlesen.

Nach hinten wirkend:

2.
nach hinten wirkend:
a) mit einer Schlussleuchte für rotes Licht auf der linken Seite, falls mehr als 50 Prozent der sichtbaren leuchtenden Fläche der Schlussleuchte des Fahrrads durch den Anhänger verdeckt wird oder falls der Anhänger mehr als 600 mm breit ist und
b) mit zwei roten Rückstrahlern der Kategorie „Z“ mit einem maximalen Abstand von 200 mm zur Außenkante,

Auch hier fällt der Croozer Cargo mit seinen Maßen in den Unterpunkt a) und benötigt daher eine rote Schlussleuchte und außerdem zwei rote Rückstrahler der Kategorie „Z“ mit einem maximalen Abstand von 20cm zur Außenkante.

Bild 02: Croozer Cargo Rückstrahler

Bild 02: Rückstrahler

Bild 03: Croozer Cargo Rückseite

Bild 03: Rückseite

Mein Croozer Cargo besitzt auch hier zwei Rückstrahler in rot welche, mittig gemessen, 20cm von der Außenkante entfernt montiert sind. Leider besitzen diese weder ein K-Prüfzeichen noch das charakeristische „Z“. Desweiteren gibt es die Möglichkeit eine entsprechende Rückleucht zu montieren. Dafür gibt es die neutrale Wertung.

Optimierungsmöglichkeit:
Ich suche noch nach entsprechenden Strahlern. Zugelassene Strahler gibt es nach Rückfrage bei Croozer noch nicht im Sortiment und aufgrund der „Z“ Kennzeichnung wird dies angeblich auch noch etwas länger so bleiben. Strahler ohne „Z“ Kennzeichnung sollen aber von CatEye beziehbar sein. Sobald ich etwas gefunden habe, werde ich es hier ergänzen.
Meine Lösung kann man im Bericht über das Upgrade meines Anhängers nachlesen.
Bezüglich dem Rücklicht nutze ich eine Sigma Bateriebeleuchtung Werbung welche das K-Prüfzeichen besitzt.

Nach beiden Seiten wirkend:

3.
nach beiden Seiten wirkend:
a) mit ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an Reifen oder Felgen oder Rädern
oder
b) mit weiß retroreflektierenden Speichen (jede Speiche) oder Speichenhülsen (an jeder Speiche) an jedem Rad
oder
c) mit mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen jedes Rades.

Hier ist die Größe des Anhängers egal. Es müssen ähnlich dem Fahrrad die entsprechenden Reflektoren in beiden Rädern vorhanden sein.

Bild 03: Croozer Cargo Katzenaugen

Bild 04: Katzenaugen

Standarmäßig wird der Croozer Cargo mit zwei gelben „Katzenaugen“ je Rad ausgeliefert. Welche leider kein K-Prüfzeichen besitzen. Da auch hier etwas vorhanden ist, wenn auch nicht mit Prüfzeichen und eine Montage recht einfach ist, gibt es auch hier das neutrale Icon.

Optimierungsmöglichkeiten:
Ich werde die schon an andere Fahrrädern genutzen reflektierenden Speichenhülsen von 3M Werbung nutzen, welche eine entsprechende StVZO-Zulassnung haben.

Absatz 3

Anhänger, die nicht breiter als 1 000 mm sind, dürfen mit einer Leuchte für weißes Licht nach vorne ausgerüstet werden.

Auch hier schweigt sich die Verordnung über die Montagehöhe, welche bei Fahrrädern zwischen 40cm und 120cm gefordert ist, aus.

Der Paragraf würde aber auf den Croozer Cargo zutreffen. Als suchen wir mal nach entsprechenden Befestigungsmöglichkeiten.

Hier schaut es eher schlecht aus. Man könnte sich lediglich überlegen, ob man den Plastikboden anbohrt und dort einen entsprechenden Halter einbaut.

Optimierungsmöglichkeit:
Eher schwierig und nur mit größerem Aufwand machbar. Daher werde ich diesen Option erst einmal nicht umsetzen.

Absatz 4

Unabhängig von der Breite dürfen Anhänger mit
1.
einer weiteren Leuchte für rotes Licht nach hinten auf der rechten Seite
oder
2.
Fahrtrichtungsanzeigern, genehmigt nach der Regelung Nr. 50 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigern und Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild für Fahrzeuge der Klasse L (ABl. L 97 vom 29.3.2014, S. 1) und angebaut nach der Regelung Nr. 74 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L 1 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (ABl. L 166 vom 18.6.2013, S. 88),
oder
3.
zwei weiteren zusätzlichen roten nicht dreieckigen Rückstrahlern nach hinten wirkend mit einem maximalen Abstand von 200 mm zur Außenkante ausgerüstet werden.

  Bezüglich dem Unterpunkt 1 hat der Croozer Cargo keine sinnvolle Befestigungsmöglichkeit.

Bezüglich dem Unterpunkt 2 hat der Croozer Cargo aus meiner Sicht keine sinnvolle Befestigungsmöglichkeit.

Bezüglich dem Unterpunkt 3 hat der Croozer Cargo aus meiner Sicht keine sinnvolle Befestigungsmöglichkeit

Optimierungsmöglichkeit:
Sobald es gute und zugelassene Fahrtrichtungsanzeiger gibt, wäre das vielleicht eine Option sich noch einmal mehr über Befestigungsmöglichkeiten Gedanken zu machen.

Absatz 5

Lichttechnische Einrichtungen dürfen zusammengebaut, ineinander gebaut oder kombiniert sein, mit Ausnahme von Fahrtrichtungsanzeigern.

Schön zu wissen. Dadurch kann man auch Batterieleuchten verbauen, die den Rückstrahler schon mit integriert haben.

Der Croozer Cargo in der Version von 2015 hat keine entsprechend kombinierten Elemente.

Optimierungsmöglichkeit:
Da die von mir eingesetzte Batterierückleuchte  keinen entsprechenden Reflektor mit integriert hat, könnte man dies bei der nächsten Batterieleucht mit bedenken.

Absatz 6

Absatz 2 gilt nicht für Fahrradanhänger, die vor dem 1. Januar 2018 in Verkehr gebracht werden.

Dies ist der ganz am Anfang meines Artikels erwähnte Absatz, welcher die Umbauten an meinem Croozer Cargo von 2015 zu einer Kann-Option wandelt.

Interessant wird der Nachweis bei einer Polizeikontrolle 🙂 Man müsste also die Rechnung bis zum Lebensende des Fahrradanhängers aufbewahren, weil auf dem Anhänger selber kein Produktionsdatum zu finden ist. 😉
Anzeige


Fazit

Selbst wenn man an seinem Anhänger im Zuge der neuen StVZO keine Umbauten durchführen muss, so sollte man sich überlegen diese trotzdem durchzuführen. Meine Lösung kann man im Bericht über das Upgrade meines Anhängers nachlesen.

Besser gesehen zu werden hat noch keinem geschadet und die zusätzlichen Kosten sind überschaubar. Ganz speziell, wenn man anstelle von einem Lastenanhänger einen Kinderanhänger hinter sich herzieht. Dann sollte man  seinen Kindern zuliebe die Sichtbarkeit des Anhängers erhöhen.

Generell bin ich gespannt, was von den Herstellern an Zubehör in diesem Jahr dann auf den Markt gebracht wird.

Disclaimer:

Trotz sorgfältiger Recherche kann dieser Beitrag Fehler bezüglich der aktuellen Rechtslage enthalten. Dementsprechend übernehme ich keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen.